Die Bauherrenhaftpflichtversicherung trotz Architekt…sinnvoll oder nicht ?
Ein Grund eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen ergibt sich aus Paragraph 823 BGB der sich mit der Grundlage der Verschuldenshaftung beschäftigt.
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Ein Grund eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen ergibt sich aus Paragraph 823 BGB der sich mit der Grundlage der Verschuldenshaftung beschäftigt.
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